Rendite Ihrer Solaranlage
Wovon hängt die Rendite ab?
Grundsätzlich hängt die Höhe des Gewinns Ihrer Photovoltaikanlage stark von den folgenden Grundvoraussetzungen ab.
Zur Erreichung der höchsten Rendite ist es unumgänglich, diese drei Grundvoraussetzungen miteinander zu kombinieren und für jede Anforderung die beste Lösung zu verwirklichen.
Diese sind:
Die verfügbare Fläche für die Solarmodule
Der durchschnittliche Eigenbedarf des Gebäudes
Ihr Budget
Vorteile eines Energiegewinners
Diese Argumente sprechen für sich
Förderungsmöglichkeiten
Auch die Einspeisung von überschüssigem Strom wird vergütet
BREAKING NEWS
Nach fast zweijähriger Pause gibt es wieder eine staatliche Förderung von E-Mobilität in Kombination mit Solaranlagen und Stromspeichern bis zu einer Höhe von 10.200€.
Seit dem 26.September 2023 startet der Bund eine neue Förderung für E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzer mit Eigenheim. Das Programm"Solarstrom für Elektroautos"* soll Privatpersonen, die ein Haus besitzen und selbst bewohnen, bei der Installation einer Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers finanziell unterstützen. Dafür stellt das Verkehrsministerium insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Ab März 2024 müssen die geförderten Privathaushalte nachweisen, dass sie ihre Vorhaben nach den KfW-Anforderungen durchgeführt haben. Belege zum Kauf, Einbau und Anschluss der Komponenten sind im Kundenportal der Bank hochzuladen. Stimmt alles, findet danach die Auszahlung statt. Nach der Inbetriebnahme muss das geförderte Gesamtsystem mindestens für sechs Jahre genutzt werden.
Der Investitionszuschuss kommt laut der KfW-Förderrichtlinie nicht infrage für:
Firmen- beziehungsweise Dienstwagen, privat genutzte Hybrid-Fahrzeuge sowie auf einen anderen Haushalt zugelassene E-Autos
Neubauten vor Einzug, ausschließlich vermietete Wohngebäude, Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Eigentumswohnungen
öffentlich zugängliche Ladestationen sowie Komponenten unterhalb der notwendigen Kilowattpeak-Werte oder Zuschussbeträge
die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss sowie die Kombination mit anderen Fördermitteln zum Beispiel von Ländern oder Kommunen
Bundesebene
Seit 2000 können sich Photovoltaikbetreiber über die EEG-Einspeisevergütung freuen. Dabei verpflichtet die EEG Netzbetreiber dazu, den überschüssigen Strom abzunehmen und den aktuellen Vergütungssatz über 20 Jahre hinweg zu entrichten. Seit 2023 wurden die Vergütungssätze bei einer Photovoltaikanlage mit Überschusseinspeisung erhöht, wodurch Sie 8,2 Cent pro kWh bei einer Anlage bis 10 kWp erhalten und 7,1 Cent pro kWh bei einer größeren Anlage. Möchten Sie zeitlich eine Volleinspeiseanlage betreiben, können Sie bei einer Anlage bis 10 kWp mit 13 ct/kWh und bei Anlagen ab 10 kWp mit 10,9 ct/kWh rechnen. Im individuellen Fall klären wir mit Ihnen, ob sich eine Volleinspeisung oder eine Teileinspeisung für die schnellste Amortisation Ihrer Anlage eignet. Ebenso fällt seit diesem Jahr die Mehrwertsteuer für Käufer einer Photovoltaikanlage weg.
Länderebene
Auch in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen werden Photovoltaikanlagen gefördert. Die aktuellen Förderanträge für Photovoltaikanlagen sind jedoch momentan ausgeschöpft.
Bleiben Sie in Kontakt mit uns: Wir informieren Sie über jede neue Förderung.
Zuschüsse Ihrer Kommune
Je nach Kommune kann der Zuschuss variieren. Ist das Budget noch nicht ausgeschöpft, können Sie jedoch mit einer Förderung von 100€ bis 200€ rechnen. Fragen Sie hierfür jedoch direkt bei Ihrer Kommune an.
Förderung Ihres Speichers
Die Batterie ist häufig ein großer Kostenfaktor, der viele Photovoltaikbetreiber tief in die Tasche greifen lässt. Durch die Förderung lässt sich dies jedoch vermeiden. Aber aufgepasst: Häufig setzt die Förderung Ihrer Batterie voraus, dass 50% Ihrer Anlagenleistung in das Netz eingespeist werden muss. Somit kann der Einspeiseerlös gedeckelt werden, was eine niedrige Rendite ergibt. Dadurch empfehlen wir, eine genaue Abwägung der Kosten und Nutzen einzubeziehen.